Vortrag:

 

Arbeitsschutz – alles trivial?

 

 

 

Sprecher:

 

Dr. Marian Mischke

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Abteilung Arbeitsschutz | Dezernat Planung, Steuerung u. landesweite Aufgaben

 

 

 

Regina Reschke

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Abteilung Arbeitsschutz | Dezernat Planung, Steuerung u. landesweite Aufgaben

 

 

 

Zeit:

 

17:30 - 18:00 Uhr

 

 

 

Raum: 

 

Süring

 

 

 

Ziel:

 

Sicherheit und Gesundheitsschutzschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ist ein wesentlicher Aspekt bei der Sicherung des Fachkräftepotentials. Die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist – ob systematisch durchgeführt oder nicht – üblicherweise bewährte betriebliche Praxis. Der Gesetzgeber hat hierzu Regelungen erlassen, die schutzzielbezogen sind und damit den Verpflichteten Handlungsfreiheit bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenverantwortung einräumen.

Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse zur Systematik der Pflichten im Arbeitsschutz.

 

 

 

Inhalt:

 

Klärung der Fragen:

  • Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb?
  • Welche Akteure unterstützen bei der Erfüllung dieser Pflichten?
  • Welchen Nutzen bringt die Gefährdungsbeurteilung für den betrieblichen Alltag?
  • Welche Pflichten haben Beschäftigte?

 

 

Zielgruppe:

 

Arbeitgeber oder deren verantwortliche Personen, Beschäftigte, betriebliche Akteure und weitere interessierte Personen